Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Stand 2026 –
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Das Unternehmen autoruf-24.de, Uhlandstr. 51, 72631 Aichtal (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), betreibt ein konzessioniertes Taxi- und Mietwagenunternehmen gemäß § 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Verträge über die gewerbliche Personenbeförderung sowie auf Kurierdienstleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Fahrgast“ genannt) geschlossen werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Mit der Übermittlung einer Buchungsanfrage (sei es online, telefonisch oder über den Messengerdienst WhatsApp) erkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich und verbindlich an.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
- Buchungsanfragen können vom Kunden über das auf der Webseite bereitgestellte Online-Formular, per E-Mail, via WhatsApp oder fernmündlich gestellt werden.
- Der Kunde ist im Rahmen der Buchungsanfrage verpflichtet, sämtliche vertragsrelevanten Daten (insbesondere Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, exakter Abholort, Zielort sowie die gewünschte Abholzeit) wahrheitsgemäß, präzise und vollständig anzugeben.
- Die Buchungsanfrage des Kunden stellt lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages dar. Ein rechtsverbindlicher Einzelvertrag kommt erst und ausschließlich dann zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung schriftlich oder in Textform (in der Regel per E-Mail oder WhatsApp) ausdrücklich bestätigt hat.
- Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Beförderungsvertrages besteht nicht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Für die vertragsgegenständlichen Leistungen gelten die bei Vertragsschluss individuell vereinbarten Festpreise oder, sofern zutreffend, der aktuell gültige behördliche Taxitarif des Landkreises Esslingen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Besonderheit bei Buchung von Hin- und Rückfahrten: Werden eine Hinfahrt und eine Rückfahrt als zusammenhängender Auftrag gebucht, wird der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag für beide Fahrten bereits bei Antritt der Hinfahrt vollumfänglich zur Zahlung fällig und ist beim Fahrpersonal zu entrichten.
- Die Begleichung des Fahrpreises erfolgt unmittelbar im Fahrzeug. Der Auftragnehmer akzeptiert neben der Barzahlung alle gängigen elektronischen Zahlungsmittel (Kreditkarten, Apple Pay, Google Pay, PayPal).
- Bricht der Fahrgast die vereinbarte Fahrt vorzeitig aus Gründen ab, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, oder verkürzt er die Fahrstrecke eigenmächtig, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers in voller Höhe des ursprünglich vereinbarten Entgelts bestehen.
§ 4 Beförderungsbedingungen und Leistungspflichten
- Personenzahl und Beförderung von Kindern: Der reguläre Beförderungsanspruch umfasst den Transport von bis zu drei (3) Personen. Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Körpergröße von weniger als 150 cm werden nur dann befördert, wenn der Bedarf an entsprechenden, gesetzlich vorgeschriebenen Kindersitzen bei der Buchungsanfrage explizit angegeben wurde und diese durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.
- Gepäckbeförderung: Pro Fahrgast ist die Mitnahme eines Standardkoffers sowie eines Handgepäckstücks (entsprechend den regulären Ladekapazitäten einer Standard-Limousine) im Fahrpreis inbegriffen. Übergepäck oder Sperrgepäck (wie z. B. Fahrräder, Skiausrüstung, Rollstühle) bedarf zwingend der vorherigen Anmeldung bei der Buchung und der ausdrücklichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Mitnahme von Tieren: Die Beförderung von Tieren erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Absprache und Zustimmung durch den Auftragnehmer. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass durch die Tierbeförderung die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
- Beförderungsverweigerung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beförderung zu verweigern oder vorzeitig abzubrechen, falls wesentliche Angaben des Kunden bei der Buchung (z. B. tatsächliche Anzahl der Fahrgäste, Menge oder Art des Gepäcks) unvollständig oder fehlerhaft waren und die sichere Beförderung hierdurch nicht gewährleistet ist. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.
§ 5 Besondere Bedingungen für Flughafentransfers
- Abholung zum Flughafen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu höchstmöglicher Pünktlichkeit bei der Abholung des Kunden. Aufgrund unvorhersehbarer verkehrsbedingter Verzögerungen gilt eine zeitliche Toleranz von +/- 5 Minuten zur vereinbarten Abholzeit als vertraglich akzeptiert.
- Abholung vom Flughafen: Die Abholzeit am Flughafen berechnet sich aus der planmäßigen Landezeit des Fluges zuzüglich eines Zeitfensters von ca. 25 Minuten für die Gepäckausgabe. Im Falle von erheblichen und unvorhersehbaren Flugverspätungen wird sich der Auftragnehmer um eine entsprechende Bereitstellung des Fahrzeugs bemühen. Dem Kunden sind in solchen Ausnahmefällen zumutbare Wartezeiten von bis zu 60 Minuten anzurechnen.
§ 6 Stornierungen und Umbuchungen (Rücktritt)
Stornierungen oder Änderungswünsche (Umbuchungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (E-Mail oder WhatsApp). Im Falle einer Stornierung durch den Kunden werden folgende Stornierungskosten (bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis) fällig:
- Bis zu 4 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt: Kostenfrei.
- Bis zu 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt: 30 % des Preises.
- Bis zu 2 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt: 50 % des Preises.
- Bis zu 1 Tag vor dem vereinbarten Fahrtantritt: 70 % des Preises.
- Weniger als 24 Stunden vor dem Fahrtantritt oder bei Nichtantritt (No-Show): 100 % des Preises. Dies gilt uneingeschränkt auch für Buchungen, die für den selben Tag vorgenommen und anschließend storniert werden.
Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
§ 7 Verhalten im Fahrzeug und Haftungsbestimmungen
- Im gesamten Fahrzeuginnenraum gilt ein striktes und ausnahmsloses Rauchverbot. Weiterhin sind alle Fahrgäste gesetzlich verpflichtet, sich während der gesamten Fahrtdauer anzuschnallen.
- Verunreinigungen und Beschädigungen: Bei übermäßiger Verschmutzung (z. B. durch verschüttete Flüssigkeiten) oder bei Beschädigung des Fahrzeugs, die durch den Kunden oder die von ihm begleiteten Personen verursacht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die anfallenden professionellen Reinigungskosten bzw. Reparaturkosten sowie einen etwaigen Nutzungsausfall dem Kunden in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
- Haftung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Haftungsausschluss für Verzögerungen: Für verpasste Anschlüsse (z. B. Flüge, Zugverbindungen) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern die Abholzeit vom Kunden zu knapp kalkuliert wurde, unvorhersehbare Verkehrsstörungen auftreten oder Fälle von höherer Gewalt vorliegen.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäftsabschlüsse jederzeit zu ändern oder anzupassen.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort: Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Nürtingen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

